Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Mit dem Förderprogramm “Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt“ werden Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten in der Binnenschifffahrt gewährt. Die Anforderungen an Binnenschifferinnen/Binnenschiffer sind in verschiedenen Bereichen kontinuierlich gestiegen, beispielsweise in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Umweltschutz und Sicherheit. Die verstärkte Nutzung von alternativen Antrieben in der Binnenschifffahrt setzt ebenfalls zusätzliches Fachwissen voraus. Bereits im Berufsleben stehende Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und ihre Angestellten müssen sich aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen fortlaufend neues Fachwissen und neue Fachkompetenzen aneignen.
Frist zur Einreichung: 31.12.2025
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Ziel und Zweck der Förderung
Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe ist traditionell von einer großen Anzahl von Kleinunternehmen geprägt. Mit der Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, zusätzliche Kosten für die Ausbildung zu tragen.
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, um die in Deutschland in Rente gehenden Schiffsführerinnen/Schiffsführer weitgehend durch junge Binnenschiffereinen/Binnenschiffer ersetzen zu können. Der Fachkräftemangel im Bereich der Binnenschifffahrt soll abgebaut und der drohendenden Überalterung des fahrenden Personals in der gewerblichen Binnenschifffahrt entgegengewirkt werden. Weiteres Ziel ist es, Unternehmen der Binnenschifffahrt dabei zu unterstützen, in die kontinuierliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren und die Anzahl der freiwilligen Weiterbildungen zu steigern.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Neben Präsenzveranstaltungen werden Angebote im Live-Online-Learning, Blended-Learning und Online-Selbstlernkurse mit Zertifikat/Abschlusstest gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten und höchstens
Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU gelten höhere Zuwendungssätze: 60 % der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen und 70 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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