Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

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Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Mit dem Förderprogramm “Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt“ werden Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten in der Binnenschifffahrt gewährt. Die Anforderungen an Binnenschifferinnen/Binnenschiffer sind in verschiedenen Bereichen kontinuierlich gestiegen, beispielsweise in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Umweltschutz und Sicherheit. Die verstärkte Nutzung von alternativen Antrieben in der Binnenschifffahrt setzt ebenfalls zusätzliches Fachwissen voraus. Bereits im Berufsleben stehende Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und ihre Angestellten müssen sich aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen fortlaufend neues Fachwissen und neue Fachkompetenzen aneignen.

Frist zur Einreichung: 31.12.2025

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Ziel und Zweck der Förderung

Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe ist traditionell von einer großen Anzahl von Kleinunternehmen geprägt. Mit der Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, zusätzliche Kosten für die Ausbildung zu tragen. 

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, um die in Deutschland in Rente gehenden Schiffsführerinnen/Schiffsführer weitgehend durch junge Binnenschiffereinen/Binnenschiffer ersetzen zu können. Der Fachkräftemangel im Bereich der Binnenschifffahrt soll abgebaut und der drohendenden Überalterung des fahrenden Personals in der gewerblichen Binnenschifffahrt entgegengewirkt werden. Weiteres Ziel ist es, Unternehmen der Binnenschifffahrt dabei zu unterstützen, in die kontinuierliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren und die Anzahl der freiwilligen Weiterbildungen zu steigern.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

36-monatige Ausbildung zum/zur Binnenschiffer/in
42-monatige Ausbildung zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/in
freiwillige Weiterbildung für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, die der Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt dienen
freiwillige Weiterbildung für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen
freiwillige Weiterbildung zum gesprüften Binnenschiffermeister für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen und für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen
freiwillige Weiterbildung in einem mindestens neunmonatigen Programm zur Qualifizierung für die Betriebsebene zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnis als Matrose oder Matrosin für Berufseinsteiger

Neben Präsenzveranstaltungen werden Angebote im Live-Online-Learning, Blended-Learning und Online-Selbstlernkurse mit Zertifikat/Abschlusstest gefördert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten und höchstens

65.000 Euro je Auszubildende/r für die gesamte dreijährige Ausbildungszeit
76.000 Euro für die Dauer der gesamten 42-monatigen Ausbildungszeit zum /zur Binnenschifffahrtskapitän/in
8.000 Euro je Weiterbildungsteilnehmer/in innerhalb von 24 Monaten

Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU gelten höhere Zuwendungssätze: 60 % der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen und 70 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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