AKZ – Ausbildungskostenzuschuss

AKZ – Ausbildungskostenzuschuss

Förderbereich: > Arbeit und Ausbildung

Ausbildungskostenzuschuss (AKZ)  erhalten Unternehmen in Hessen

Mit dem Ausbildungskostenzuschuss (AKZ) erhalten Unternehmen in Hessen einen Anreiz mit jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer und/ oder individueller Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, Ausbildungsverträge abzuschließen und sie zum Abschluss zu führen.

Frist zur Einreichung: 30.09.2023

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Ziel und Zweck der Förderung

Mit dem Ausbildungskostenzuschuss (AKZ) werden in Hessen Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG, HwO oder vergleichbaren Regelungen, wie z.B. Altenpflegeberufe, gefördert. Von der Förderung ausgenommen sind Berufsausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten und zweiten Grades. Dies gilt auch für anteilige Inhaber/innen bzw. Gesellschafter/innen von Unternehmen, sofern diese mindestens 25 v.H. der Geschäftsanteile halten.
Unternehmen, die im Sinne des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf ihre Maßnahmen zur Integration hinweisen, können bevorzugt gefördert werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit Personen (auch Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive), die

das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG, der HwO oder vergleichbaren Regelungen verfügen und
eine soziale und/oder individuelle Benachteiligung aufweisen.

Die Förderung ist grundsätzlich begrenzt auf Jugendliche, die mit maximal einem Hauptschulabschluss von der Schule abgegangen sind.
Soziale Benachteiligung ist z.B. gegeben bei defizitärer Bildungssituation und Benachteiligungen durch die soziale Herkunft. Individuelle Benachteiligung ist z.B. gegeben bei Verhaltensauffälligkeiten, Teilleistungsschwächen und Behinderungen (kognitiv, körperlich, psychisch). Die Benachteiligung ist in geeigneter Form nachzuweisen, z.B. durch eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, des zuständigen Jobcenters, durch ärztliches Attest, eine Bescheinigung der Schule, Abgangszeugnis einer Förderschule.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 7.000 EUR pro Ausbildungsplatz.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.

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