Forschungszulage für innovative Medizintechnik

Ein Unternehmen, das zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört, erhält für seine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Jahren 2020 bis 2026 die steuerliche Forschungszulage in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten.
Forschungszulage für FuE von Unternehmen
Nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) wird Forschung und Entwicklung (FuE) für Unternehmen gefördert, und zwar unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche des Unternehmens. Mit der Forschungszulage kann sowohl eigenbetriebliche Forschung als auch Auftragsforschung und Forschung als Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen gefördert werden. Die steuerliche Forschungszulage kann – im Gegensatz zu der sonst üblichen Forschungsförderung – auch nachträglich für bereits begonnene Projekt beantragt werden.
Insbesondere werden die Personalaufwendungen der FuE-Projekte mit der Forschungszulage gefördert. Daneben können Aufwendungen für die externe Auftragsforschung sowie die Anschaffung von für das Vorhaben benötigten Wirtschaftsgütern bei der Förderung berücksichtigt werden.
Einzelunternehmen haben auch die Möglichkeit, ihre Eigenleistungen fördern zu lassen. Dafür wird ein Stundensatz von 70 Euro pro Stunde und maximal 40 Stunden pro Woche zugrunde gelegt.
Grundsätzlich werden die Aufwendungen für die FuE-Projekte der antragstellenden Unternehmen mit einem Zuschuss über 25 % der förderfähigen Projektkosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar eine Förderquote von 35 % erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 3,5 Mio. Euro pro Unternehmen und Steuerjahr. Jährlich können FuE-Aufwendungen von bis zu 10 Mio. Euro damit gefördert werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Forschungszulage
Wie wird die Forschungszulage beantragt?
Bevor die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beansprucht werden kann, muss eine FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt werden. Die BSFZ prüft, ob es sich bei den Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG handelt und bescheinigt dies nach positiver Prüfung. Mit der Bescheinigung erhält das Unternehmen ein BSFZ-Siegel und kann dann die Zulage pro Steuerjahr beanspruchen. Die Zulage wird jeweils auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt.
Mehr Informationen über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) finden Sie hier: BSFZ
Erfolgreiche Antragstellung mit Fördermittelberatung Consedo
Die Fördermittelberatung Consedo hat bereits zahlreiche FuE-Projekte zur Antragstellung der Forschungszulage und anderer Zuschüsse für Unternehmen erfolgreich begleitet. Consedo ist spezialisiert auf die Fördermittelberatung von Unternehmen, wobei eine langjährige Expertise, gute Vernetzung und fundierte Kenntnisse der Beantragungsprozesse beitragen.
