Zuschüsse für energieeffiziente Nichtwohngebäude

Zuschüsse für energieeffiziente Nichtwohngebäude

09.05.2022

Zuschüsse für energieeffiziente Nichtwohngebäude sind jetzt möglich

Gute Nachrichten für alle, die Bau- oder Sanierungsmaßnahmen planen: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kann jetzt für Nichtwohngebäude auch in Form von Zuschüssen beantragt werden.  

Förderung von Nichtwohngebäuden

Mit der Bundesförderung BEG werden Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten energieeffizienten Nichtwohngebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Nichtwohngebäuden gefördert.

Wie werden Nichtwohngebäude gefördert?

Die Bundesförderung BEG für Nichtwohngebäude ist entweder als KfW-Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder als reiner Investitionszuschuss möglich. Die Höhe der Förderung für Neubau oder Sanierung von Nichtwohngebäuden orientiert sich an der Netto­grundfläche des Gebäudes und der Art der Maßnahme.Die Finanzierung kann bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Netto­grundfläche und maximal 30 Mio. Euro pro Vorhaben betragen.

Beim Neubau werden allerdings zurzeit nur noch Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude mit dem KfW-Förderdarlehen “Nichtwohngebäude – Kredit“ gefördert.

Energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagen- oder Heizungstechnik und für die Heizungsoptimierung werden mit bis zu 15 Mio. Euro finanziert. Außerdem kann die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung mit bis zu 20.000 Euro mitfinanziert werden.

Besonders wichtig: Tilgungszuschüsse

Für die BEG-Förderdarlehen für Nichtwohngebäude werden Tilgungszuschüsse je nach Maßnahme von bis zu 50 % gewährt, die sich am erreichten Standard des Effizienzgebäudes orientieren. Das ist besonders wichtig, denn die Darlehensrückzahlung reduziert sich dadurch. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: BEG Tilgungszuschuss

Attraktive Alternative zur Finanzierung: Investitionszuschüsse

Für Unternehmen ist es besonders attraktiv, dass die BEG-Förderung auch als reiner Investitionszuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Sanierung zum energieeffizienten Gebäude möglich ist. Die Investitionszuschüsse können bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben betragen.

Darüber hinaus wird die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung mit Zuschüssen in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro mitgefördert.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: BEG Zuschuss

Wichtiger Förder-Tipp

Wenn Sie ein betriebliches Vorhaben planen und dafür Fördermittel suchen, sollten Sie unbedingt vor Beginn des Vorhabens prüfen, ob auch Ihr Vorhaben gefördert werden kann und was Sie dafür berücksichtigen müssen. Ihre Förderchancen können Sie schnell und kostenfrei mit unserem Fördermittel-Check abklären lassen.

Pressekontakt

Postanschrift: Consedo GmbH
Fördermittelberatung
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Im Hanse-Viertel
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© Rainer Sturm / pixelio.de