Schutzschild für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen

Schutzschild für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen

19.05.2022

Schutzschild für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen

Unternehmen, die besonders von den Folgen des Ukrainekrieges betroffen sind, werden mit einem Schutzschild aus Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften unterstützt. Der Zugang zu dem Hilfspaket soll möglichst einfach sein.

Welche Unternehmen werden mit dem Schutzschild gefördert?

Um mit den Fördermitteln aus dem Schutzschild gefördert zu werden, muss das antragstellende Unternehmen vom Ukraine-Krieg und dessen Folgen betroffen sein, was z.B. wie folgt belegt werden muss:

Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt, sofern in den letzten drei Jahren mindestens 10 % des Umsatzes in Russland, Belarus oder der Ukraine erzielt wurde
Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte aus den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
besonders hoch gestiegenen Energiekosten, sofern der Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Jahresumsatz 2021 beträgt

Diese Förderprogramme des Schutzschildes können schon beantragt werden

Die Förderprogramme des Schutzschildesstehen zurzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission und sollen in den kommenden Wochen weiter konkretisiert werden. Diese Förderprogramme können schon jetzt beantragt werden:

KfW-Sonderprogramm UBR2022

Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 werden Investitionen und laufende Kosten von Unternehmen gefördert, die vom Ukrainekrieg und den Sanktionen betroffen sind. Das Kreditvolumen beträgt bis zu 100 Mio. Euro mit Übernahme von 80 % des Hausbankrisikos und mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Die Kreditlaufzeiten betragen 2 bis 6 Jahre. Bei Krediten bis 3 Mio. Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risiko­prüfung und Kredite von 3 bis 10 Mio. Euro werden im Schnell- v­erfahren geprüft.

KfW-Sonderprogramm UBR2022 – Konsortialfinanzierung

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung – richtet sich an Unternehmen, die vom Ukrainekrieg und den Sanktionen betroffen sind und einen höheren Förderbedarf von mindestens 25 Mio. Euro haben. Die KfW beteiligt sich mit dieser Fördermaßnahme an Konsortial­finanzierungen mit einer Lauf­zeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW bietet die Finanzierung zu denselben Konditionen an, die mit den Konsortial­partnern vereinbart sind. Der Risiko­anteil der KfW beträgt bis zu 70 % des Risikos der gesamten Konsortial­finanzierung. Der Kreditbetrag ist auf maximal 50 % der Gesamt­verschuldung des Unternehmens bzw. der Unternehmens­gruppe oder 30 % der Bilanz­summe begrenzt.

Bürgschaftsprogramme

Für kleine und mittlere Unternehmen wurde der Bürgschaftshöchstbetrag für betroffene Unternehmen von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Darüber hinaus wird das Großbürgschaftsprogramm ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Mio. Euro auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet, soweit diese Unternehmen vom Ukrainekrieg und den Sanktionen betroffen sind. Die Bürgschaftsquote beträgt maximal 80 % und in besonderen Härtefällen sogar bis zu 90 %.

Welche zukünftigen Fördermaßnahmen umfasst der Schutzschild?

Um Unternehmen zu unterstützen, die von den Auswirkungen des Ukrainekrieges und den Sanktionen besonders betroffen sind, wurden außerdem folgende Fördermaßnahmen von der Bundesregierung auf den Weg gebracht:

Zuschüsse für Unternehmen, die besonders unter den hohen Gas- und Strompreisen leiden

Im Zeitraum von Februar bis September 2022 sollen Unternehmen, deren Energiekosten gegenüber 2021 um mehr als 100 Prozent gestiegen sind, mit Zuschüssen in drei Förderstufen unterstützt werden:

30 % der Preisdifferenzen und max. 2 Mio. Euro Zuschuss für Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche angehören und die mindestens 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen können.
Bis zu 50 % der Preisdifferenzen und max. 25 Mio. Euro Zuschuss für Unternehmen, welche die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
Bis zu 70 % der Preisdifferenz und max. 50 Millionen Euro Zuschuss für Unternehmen aus den besonders betroffenen Sektoren (gem. Anhang 1 zum TCF, u.a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.

Große Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben würde, sollen Fördermittel in Form von Eigen- und Hybridkapitalhilfen erhalten. Sofern die Unternehmen eine klare Fortführungsperspektive haben und nicht schon vor dem Ukraine-Krieg in Schwierigkeiten waren, sollen Stabilisierungsmaßnahmen durch stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen ermöglicht werden.  

Finanzierung von Liquiditätsengpässen

Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen im Terminhandel mit Energie betroffen sind, sollen durch ein Finanzierungsinstrument unterstützt werden, das mögliche Liquiditätsengpässe überbrückt. Betroffene Unternehmen sollen kurzfristig Kreditlinien von der KfW erhalten, die mit einer Bundesgarantie unterlegt sind.

Wichtiger Förder-Tipp

Wenn Sie ein betriebliches Vorhaben planen und dafür Fördermittel suchen, sollten Sie unbedingt vor Beginn des Vorhabens prüfen, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann und was Sie dafür berücksichtigen müssen. Ihre Förderchancen können Sie schnell und kostenfrei mit unserem Fördermittel-Check abklären lassen.

Pressekontakt

Postanschrift: Consedo GmbH
Fördermittelberatung
Poststraße 33
Im Hanse-Viertel
D-20354 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 3508538
Mail: botmail@konfuzius.net”

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© Rainer Sturm / pixelio.de