Forschungszulage verbessert

27.10.2025
Gute Nachrichten für innovative Unternehmen: Die Forschungszulage wird ab 2026 verbessert. Die Bemessungsgrundlage der förderfähigen Kosten pro Jahr wurde von 10 auf 12 Mio. € pro Jahr erhöht.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit der Förderung soll der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden und die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Unternehmen angeregt werden.
Was wird mit der Forschungszulage gefördert?
Die steuerliche Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Branche.
Gefördert werden die Kosten für FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte wie folgt:
Welche Voraussetzungen muss das FuE-Projekt erfüllen?
Das FuE-Projekt darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein und es muss sich um ein Vorhaben in einer der folgenden Kategorien handeln: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Das FuE-Projekt muss innovativ und originär sein sowie Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis aufweisen. Das Vorhaben muss außerdem eine systematische Durchführung erkennen lassen, also einem Plan folgen und budgetierbar sein. Auch muss das Ergebnis übertragbar bzw. reproduzierbar sein.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Forschungszulage wird in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten und maximal 4,2 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig
Im ersten Schritt der Antragstellung prüft und beurteilt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ob es sich um ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt. Erst mit einer entsprechenden Bescheinigung der BSFZ kann dann im Rahmen der nächsten Steuererklärung die Zulage beansprucht werden.
Vorteil: Nachträgliche Antragstellung ist möglich!
Im Gegensatz zu fast allen anderen Fördermöglichkeiten kann die Forschungszulage auch nachträglich für bereits begonnene oder sogar schon abgeschlossene Vorhaben beantragt werden.
Mehr Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier: Forschungszulage oder hier: BSFZ
Wichtiger Förder-Tipp
Damit ein Antrag auf Forschungszulage gestellt werden kann, ist zunächst die FuE-Bescheinigung einzuholen. Damit Ihr Vorhaben nicht abgelehnt wird, sollten Sie dazu Expertenrat einholen. Die Fördermittelberatung Consedo hat schon zahlreiche FuE-Vorhaben erfolgreich begleitet und kann Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater bei der Vorbereitung des Antrags zielführend unterstützen. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Vorhaben gefördert werden kann, nutzen Sie gern den kostenfreien Fördermittel-Check.
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