Jetzt die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen

Jetzt die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen

02.05.2023

Jetzt die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit der Förderung soll der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden und die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Unternehmen angeregt werden.

Was wird mit der Forschungszulage gefördert?

Die steuerliche Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Branche.

Gefördert werden die Kosten für FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte sowie Auftragsforschung. Es muss sich bei dem FuE-Projekt um ein Vorhaben in einer der folgenden Kategorien handeln:

Grundlagenforschung
Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung

Das FuE-Projekt muss innovativ und originär sein sowie Risken und Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis aufweisen. Das Vorhaben muss außerdem eine systematische Durchführung erkennen lassen, also einem Plan folgen und budgetierbar sein. Auch muss das Ergebnis übertragbar bzw. reproduzierbar sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Forschungszulage wird in Form eines Zuschusses in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten und maximal 1 Mio. Euro pro Unternehmen und Geschäftsjahr gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig

Im ersten Schritt der Antragstellung prüft und beurteilt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ob es sich um ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt. Erst mit einer entsprechenden Bescheinigung der BSFZ kann dann im Rahmen der nächsten Steuererklärung die Zulage beansprucht werden.

Vorteil: Nachträgliche Antragstellung ist möglich!

Im Gegensatz zu fast allen anderen Fördermöglichkeiten kann die Forschungszulage auch nachträglich für bereits begonnene oder sogar schon abgeschlossene Vorhaben beantragt werden. Allerdings darf der Beginn bzw. die Auftragserteilung nicht vor dem 1. Januar 2020 liegen.

Wichtiger Förder-Tipp

Damit ein Antrag auf Forschungszulage gestellt werden kann, ist zunächst die FuE-Bescheinigung einzuholen. Damit Ihr Vorhaben nicht abgelehnt wird, sollten Sie dazu Expertenrat einholen. Die Fördermittelberatung Consedo hat schon zahlreiche FuE-Vorhaben erfolgreich begleitet und kann Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater bei der Vorbereitung des Antrags zielführend unterstützen. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Vorhaben gefördert werden kann, nutzen Sie gern den kostenfreien Fördermittel-Check.

Pressekontakt

Postanschrift: Consedo GmbH
Fördermittelberatung
Poststraße 33
Im Hanse-Viertel
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Telefon: +49 (0) 40 3508538
Mail: botmail@konfuzius.net”

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© Rainer Sturm / pixelio.de